Verwaltungs- und Verfassungsrecht, Verwaltungsstrafverfahren

Wir beraten und vertreten in nahezu jeder Materie des öffentlichen Rechts – sofern wir einmal zu wenig Spezialwissen für die erfolgreiche Vertretung aufweisen, verweisen wir Sie gerne weiter an einen diesbezüglichen Spezialisten. Wir können an dieser Stelle nicht alle Materiengesetze nennen, in denen wir für Sie tätig werden können, schwerpunktmäßig sind dies aber die folgenden:

• Bei sämtlichen Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung (zB Geschwindigkeitsübertretungen, etc) Kraftfahrzeugrecht, Führerscheingesetz (zB bei Führerscheinentzügen, Vormerkdelikten, etc),
• Gewerbeordnung, Abfallwirtschaftsrecht, Naturschutzgesetz, Wasserrecht, Forstgesetz, Lebensmittelrecht, Arzneimittel- und Apothekenrecht
• Baugesetz, Raumordnungsrecht, Grundverkehrsrecht

Wir vertreten Sie gegenüber jeder Verwaltungsbehörde und in Verwaltungsstrafrechtsverfahren, verfassen für Sie Rechtsmittel und Rechtsbehelfe, verrichten Berufungsverhandlungen vor den Unabhängigen Verwaltungssenaten und verfassen auch Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshofbeschwerden, sofern die notwendigen Voraussetzungen dafür vorliegen.

Selbstverständlich beraten und vertreten wir Sie auch gerne bei nachbarrechtlichen Ansprüchen in Verwaltungsverfahren (zB in bau-, betriebsanlagen- und gewerberechtlichen Verfahren).

Übrigens ist es auch in Verwaltungsstrafangelegenheiten möglich, dass eine bestehende Rechtsschutzversicherung die Vertretungskosten übernimmt.
Verwaltungsstrafen gelten nicht als strafgerichtliche Verurteilung und scheinen nicht in einer Strafregisterauskunft auf.

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