Miet- und Wohnrecht:

Miet- und Pachtrecht
Das österreichische Miet- und Pachtrecht ist kompliziert und sieht sehr viele Ausnahmen und Sonderbestimmungen vor. Das Mietrechtsgesetz gilt daher nicht für jedes vermietbare Objekt in gleicher Weise. Je nachdem, ob es sich um ein Ein- oder Zweifamilienhaus, eine Alt- oder Neubauwohnung, eine Geschäftsräumlichkeit, eine Genossenschaftswohnung, eine geförderte Wohnung oder eine Wohnung im Wohnungseigentum handelt und je nach Errichtungszeitpunkt der Immobilie, kommen andere Bestimmungen zur Anwendung. Sich im Dschungel der wohnrechtlichen Bestimmungen und der dazu ergangenen Judikatur zurechtzufinden, ist risikoreich, weil bei der Nichtbeachtung mietrechtlicher Besonderheiten oft unwiederbringliche Nachteile drohen.

Um sicherzustellen, dass der gewünschte Vertragsinhalt auch rechtswirksam vereinbart wird und einer allfälligen gerichtlichen Auseinandersetzung standhält, empfiehlt es sich daher dringend, fachmännische Beratung einzuholen, um im Konfliktfall keine bösen Überraschungen zu erleben. Durch profunde Kenntnis aktueller Gesetzes- und Judikaturänderungen helfen wir Ihnen, rechtlich durchsetzbare Verträge zu schließen, was bei Verwendung nicht angepasster Vertragsmuster nicht sichergestellt ist und problem- und kostenintensiv werden kann!

• Wir erstellen und überprüfen gerne Miet- und Pachtverträge für Sie,
• stehen Ihnen auch für alle miet- und bestandrechtlichen Fragestellungen beratend zur Verfügung und vertreten Sie diesbezüglich auch vor Gericht,
• führen für Sie Kündigungs- und Räumungsverfahren durch bzw vertreten Sie bei nicht gerechtfertigten Kündigungen und verfassen Räumungsvergleiche für Sie.

Wohnungseigentumsrecht
Wir unterstützen Sie bei der Gründung und Übertragung von Wohnungseigentum,
• verfassen und überprüfen Wohnungseigentumsverträge und Benützungsvereinbarungen,
• verfassen Vereinbarungen gem. § 14 Abs 5 WEG bei Eigentümerpartnerschaften, in welchen die Rechtsnachfolge bei Tod eines Eigentümerpartners festgelegt wird,
• beraten Sie bei allen Fragestellungen rund um das Wohnungseigentumsrecht und bei Streitigkeiten zwischen Wohnungseigentümern untereinander sowie von Wohnungseigentümern mit der Verwaltung und  

• vertreten Wohnungseigentümer bei Eigentümerversammlungen.

Wussten Sie zB,

• dass es bei der Beurteilung der Zulässigkeit bestimmter Klauseln einen Unterschied macht, ob der Mietvertrag zwischen privaten Parteien oder mit einem gewerblichen Vermieter (ab der Vermietung von fünf Wohnungen spricht man von gewerblicher Vermietung) zustande gekommen ist - dies gilt zB für die Frage, ob es zulässig ist, Beiträge zum Reparaturfonds vom Mieter begleichen zu lassen, ob Instandhaltungspflichten auf den Mieter überwälzt werden dürfen, etc.?
• dass es bei gewissen Mietobjekten Mindestbefristungen gibt und dass bei Geschäftsräumlichkeiten und Ein- sowie Zweifamilienhäusern beliebige Befristungen möglich sind?
• dass wirksam befristete Mietverträge immer schriftlich abgeschlossen werden müssen, um durchsetzbar zu sein?
• dass bei Eigentümerpartnerschaften immer beide Eigentümer Partei des Mietvertrages sein müssen?
• dass die Betriebskosten genau umschrieben werden müssen, um für den Mieter vorhersehbar zu sein?