Forderungsbetreibungen, Mahnwesen und Exekutionsrecht

Säumige Schuldner kosten viel Geld, Zeit und Nerven. Damit Ihre Ressourcen für Ihr eigentliches Geschäft freibleiben, übernehmen wir gerne für Sie Ihr Mahnwesen und die Forderungsbetreibung. Die Kosten sämtlicher Betreibungs- und Exekutionsschritte trägt bei Einbringlichkeit Ihr Schuldner. Sollten die Kosten einmal nicht einbringlich sein, kommen wir Ihnen mit unserer Honorarforderung gerne entgegen.

Wir überzeugen durch eine rasche und effiziente Bearbeitung Ihrer Eintreibungen und stellen stets das Interesse unserer Mandanten in den Mittelpunkt der Überlegungen. Wir bewerten alle unsere Betreibungsschritte strikt unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit und setzen Exekutionsschritte, die mit relevanten Kosten belastet sind, erst nach Rücksprache mit Ihnen. Oftmals lassen sich durch Kontaktaufnahme mit dem Schuldner und Gerichtsvollzieher konstruktive Lösungen erzielen.

Wir stehen unseren Mandanten österreich- und EU-weit (auf Grundlage des Europäischen Mahnverfahrens) sowie bei Betreibungen in der Schweiz und Liechtenstein bei der Eintreibung Ihrer Außenstände oder bei der Geltendmachung Ihrer Kreditsicherheiten gerne zur Verfügung.Auch bei der Vollstreckung ausländischer Exekutionstitel in Österreich unterstützen wir Sie gerne. Zu unserer Tätigkeit zählt aber auch die Abwehr ungerechtfertigter Forderungen in bereits anhängigen Exekutionsverfahren und die Durchsetzung ausländischer Exekutionstitel gegen österreichische Schuldner.

Wir sind stolz darauf, aufgrund langjähriger Erfahrung, unseren Mandanten rasch und kostengünstig zu hohen Einbringlichkeitsquoten ihrer Außenstände verholfen zu haben. Eine zögerliche Forderungsbetreibung gerät Ihnen meist zum Nachteil, weil viele Schuldner dann vorrangig andere Gläubiger befriedigen. Ein schnell erreichtes Urteil erhöht die Wahrscheinlichkeit der Einbringlichkeit der Forderung, denn um Exekution in das Vermögen eines Schuldners führen zu können, muss zuerst ein Urteil vorliegen. Danach können Sie 30 Jahre lang Exekution gegen Ihren Schuldner führen.


Wie gehen wir vor?

Nach Erhalt der Daten Ihrer Schuldner (Adresse, offene Forderungsbeträge jeweils samt Rechnungs- und Auftragsnummer, allenfalls vereinbarte Verzugszinsensätze) – entweder per Onlineauftrag, e-mail, Fax oder Post - führen wir vorerst eine Melde- und Insolvenzabfrage Ihrer Schuldner durch. Wir versenden dann an Ihren Schuldner eine letzte Mahnung samt Zahlungsfrist unter Bekanntgabe der bisher aufgelaufenen Mahnkosten und geben ihm allenfalls die Möglichkeit, eine Ratenvereinbarung zu schließen (oft bewirkt schon ein Anwaltsschreiben die sofortige Zahlung). Verstreicht die gesetzte Zahlungsfrist ungenützt, so versenden wir auf Wunsch eine weitere Mahnung oder überreichen unverzüglich eine Mahnklage bei Gericht. Nach Erlangung eines Exekutionstitels schließen wir mit dem Schuldner – falls möglich – entweder eine Ratenzahlungsvereinbarung ab oder leiten ein Exekutionsverfahren gegen ihn ein.


Tipp: Sofern Sie mit Ihren Schuldnern vor der gerichtlichen Forderungsbetreibung Ratenzahlungen oder eine Abschlagszahlung vereinbaren, vergessen Sie nicht auf die Vereinbarung eines Terminverlusts und das Wiederaufleben der Gesamtforderung, da ansonsten bei Nichteinhaltung der gesetzten Zahlungsfrist nur die bereits fälligen Ratenzahlungen bzw. die geringere Abschlagszahlung gerichtlich geltend gemacht werden können.

Bitte beachten Sie auch unser Online-Service „Inkasso“ und die diesbezüglichen Rahmenbedingungen.