Schadenersatz- und Gewährleistung/Verkehrsrecht

Wir unterstützen Sie gerne bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung oder der Abwehr von Schadenersatz- und Gewährleistungsansprüchen
• zB bei Schäden aus Unfällen jeglicher Art, Vertragsverletzungen, Produkthaftung, Tierhalterhaftung, Beratungsfehlern wie zB fehlerhafter Anlageberatung oder jeglicher Sachverständigenhaftung, Arzthaftungsfehlern, Amtshaftung, etc.
• bei Baumängeln, Reisemängeln, bei vertraglichen Gewährleistungs- und Garantieansprüchen jeglicher Art, etc.

Riskieren Sie daher keine Rechtsnachteile und kontaktieren Sie uns, zumal selbst die Kosten anwaltlicher Vertretung bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung zusätzlich zu den verlangten Schadensbeträgen geltend gemacht werden können. Übrigens wird der Großteil der typischen Unfallkonstellationen rasch und auf außergerichtlichem Weg erfolgreich gelöst.

Vor allem im Zusammenhang mit Verkehrs- und Freitzeitunfällen ist es empfehlenswert, anwaltlichen Beistand zu haben, weil Versicherungen berechtigte Ansprüche oft unbegründet ablehnen und viele Unfallopfer den Umfang ihrer berechtigten Ansprüche nicht kennen. 

So ist im Falle eines Verkehrsunfalles zB nicht nur der Fahrzeugschaden zu ersetzen, sondern gibt es unter Umständen auch Ansprüche auf Ersatz weiterer Sachschäden, eine Wertminderung des Fahrzeuges, Mietwagenkosten, weitere Unkosten im Zusammenhang mit dem Unfall wie zB Abschleppkosten, Standgebühren, An- und Abmeldegebühren, Vignettenkosten, Suchkosten für Ersatzfahrzeug, etc.


Sofern Sie beim Unfall auch verletzt wurden, haben Sie neben dem Anspruch auf Schmerzengeld oft auch Anspruch auf Haushalts- und Pflegehilfekosten, Verdienstentgang, Heilungs- bzw Therapiekosten, Renten, etc und ist es bei Dauer- und Spätfolgen vor allem ratsam, ein Haftungsanerkenntnis des Unfallgegners und dessen Haftpflichtversicherung einzuholen, um auch nach Ablauf von 3 Jahren nach dem Unfall noch allfällige Ansprüche aufgrund der Unfallfolgen geltend machen zu können.


Sofern jemand bei einem Unfall einen nahen Angehörigen verloren hat, steht den Hinterbliebenen auch ein Anspruch auf Ersatz der Begräbniskosten, Trauerschmerzengeld sowie allenfalls auch noch andere Ansprüche zu – holen Sie diesfalls jedenfalls Beratung ein, bevor Sie ein Abfindungsangebot einer Versicherung unterschreiben!