Erbrecht/Testamente und Verlassenschaftsabhandlungen:

Um Streit über die Verteilung des hinterlassenen Vermögens unter den gesetzlichen Erben hintanzuhalten, empfiehlt es sich, die Nachfolge selbst zu regeln und in einem Testament festzuhalten.

Lebensgefährten haben bislang im Gegensatz zu Ehepartnern kein gesetzliches Erbrecht bei Vorhandensein gesetzlicher Erben des Verstorbenen, sodass es sich empfiehlt, Zuwendungen an Lebensgefährten testamentarisch festzuhalten, weil andernfalls die gesetzliche Erbfolge zum Tragen kommt und der Lebensgefährte somit leer ausgeht:


Was wir für Sie tun können:

• Beratung über gesetzliche Erbrechts- und Pflichtteilsansprüche
• Beratung bei Nachfolge- und Unternehmensnachfolgeplanungen
• Beratung zu vorweggenommenen Erbfolgen (zB durch Schenkungs- und Übergabsverträge allenfalls unter Vereinbarung eines Wohnrechtes für den Übergeber, Erb- und Pflichtteilsverzichte, etc.)
• Errichtung, Verwahrung und Registrierung von letztwilligen Verfügungen
• Beratung und (außergerichtliche und gerichtliche) Vertretung in allen Erbrechtsangelegenheiten und Erbschaftsstreitigkeiten sowie Prüfung und Anfechtung von Testamenten
• Prüfung und Durchsetzung von Erbrechtsansprüchen, insb. Pflichtteils(ergänzungs)ansprüche und Schenkungspflichtteile
• Vertretung von Erben und Legataren im Verlassenschaftsverfahren.

• Durchführung von Verlassenschaftsabhandlungen im schriftlichen Weg samt Durchführung des Verlassenschaftsergebnisses im Grund- und Firmenbuch

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